Winterdienst

Bei Schneefall und Glätte übernehmen wir Ihre Verkehrssicherungsverpflichtungen die Ihnen aus der örtlichen kommunalen Satzung obliegen in den Monaten November, Dezember, Januar, Februar und März. Wir überwachen die Wetterlage und sind an 7 Wochentagen 24 Stunden für unsere Vertragskunden einsatzbereit.